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Steuerrecht

Scheckzahlungen sind früher fällig

Zahlungen per Scheck müssen künftig drei Tage früher als bisher beim Finanzamt sein.

Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Scheck die Zahlung beim Finanzamt künftig erst drei Tage nach Eingang des Schecks als eingegangen gilt. Diese Verschärfung gilt für alle Schecks, die nach dem 31. Dezember 2006 beim Finanzamt eingehen.

 
 
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