Die Prozesskosten für einen Scheidungsprozess sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Mehr erfahrenDie Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können ab 2017 nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.
Mehr erfahrenMit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.
Mehr erfahrenDie Besteuerung der Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch ist davon abhängig, ob der Erblasser zu dem Zeitpunkt noch lebte.
BFH, Urteil vom 10.05.2017
Mehr erfahrenDas Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz bringt neben umfassenden Mitteilungs- und Anzeigepflichten für Geschäftsbeziehungen ins Ausland auch eine generelle Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses.
Mehr erfahrenUm noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Mehr erfahrenDie zumutbare Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen fällt durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs in vielen Fällen künftig niedriger aus.
Mehr erfahrenDas Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Mehr erfahrenIst bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 Prozent gemindert und hat der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten, so wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassenSteht eine Wohnung leer und ist der Ertrag der Wohnung daher gemindert, so muss der Vermieter sich unter Umständen bemühen, die Wohnung wieder zu vermieten und diese daher entsprechend im Internet oder anderen Quellen anzubieten.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.02.2017
Mehr erfahrenDer Pflichtteilsanspruch ist Teil des Nachlasses.
BFH, Urteil vom 07.12.2016
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